Aktuelles
Auf ein Wort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem die Bearbeitungszeiten bei der Beihilfestelle enorm angestiegen sind, beginnen nun auch die Wartezeiten beim Landesamt für Finanzen - Bearbeitungsstelle Weiden - hinsichtlich der Reisekostenabrechnungen erheblich anzuwachsen.
In letzter Zeit gehen bei mir diesbezüglich immer wieder Beschwerden ein.
Eine Rückfrage bei der Reisekostenstelle Weiden ergab, dass sich dort die Personalengpässe sprunghaft mehren (Krankheitsfälle, Personalabbau etc.).
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Für manche Kolleginnen und Kollegen beträgt die Zeit von der Einreichung ihres Reise- kostenantrags bis zur Vollzugsmitteilung 7 Arbeitstage bei den anderen über 6 Wochen. Unter solch langen Bearbeitungszeiten haben vor allen Dingen wieder einmal die Kolleginnen und Kollegen aus dem Wachtmeisterdienst, dem Justizfachwirtsbereich und dem Tarifbereicht zu leiden, denn auch hier müssen die Reisekosten aus der Privatschatulle vorgestreckt werden.
Es ist festzustellen, dass auch die Reisekostenstelle unter der Budgetierung des bayerischen Staatshaushaltes zu leiden hat und die Ausfälle dort nicht so einfach zu kompensieren sind.
Doch darunter haben wieder wir als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern zu leiden. Besonders betroffen sind die Kollegen aus dem Wachtmeisterdienst, dem Justizfachwirtebereich und dem Tarifbereich, denn die Reisekosten müssen zunächst aus der Privatschatulle vorgestreckt werden.
Wir hoffen, dass baldmöglichst Abhilfe geschaffen wird. Bitte teilen Sie mir Beschwerden diesbezüglich mit.
Unser Landesjugendvertreter Daniel Müller musste leider sein Amt niederlegen, da er im Zuge eines Laufbahnwechsels (Rechtspfleger) sein Studium in Starnberg aufgenommen hat.
Wir danken ihm für seinen äußerst regen Einsatz und wünschen ihm bei seiner Ausbildung größten Erfolg. Er wurde von der Landesvorstandschaft in würdigem Rahmen verabschiedet.
Ebenso wurde er vom Bezirksverband Coburg im Rahmen der jährlichen Jahreshauptversammlung in meiner Anwesenheit herzlich verabschiedet.

v. links nach rechts: Daniel Müller, H.-J. Freytag, Rudolf Kaspar (Bezirksvorsitzender)
Ein neuer Landesjugendleiter steht uns spätestens im Sommer 2012 wieder zur Verfügung.
Hans-Joachim Freytag
(Landesvorsitzender)
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Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich,
hiermit erinnere ich Sie nochmals an die individuelle Prüfung und Geltendmachung bestandsgeschützter BAT-Aufstiege im Zuge der Fristverlängerung über 2010 hinaus bis zum 31. Oktober 2012:
die dbb tarifunion hat das Excel-Modul „Antragshilfe zu § 8 Absatz
3 TVÜ-Länder“ überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Einkommensrunde 2011 gebracht. Damit unterstützen wir Sie auch weiterhin bei der individuellen Prüfung von Anträgen auf Geltendmachung von bis zum 31. Oktober 2012 bestandsgeschützten BAT-Aufstiegen unserer Kolleginnen und Kollegen. Hintergrund ist die in § 8 Absatz 3 TVÜ-Länder nochmals verlängerte Frist, bis zu der BAT-Aufstiege ohne Einschränkung durch die sogenannte „50%-Klausel“ geprüft und individuell beantragt werden können.
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Vor dem Hintergrund des geänderten § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder sind Anträge für die Zeit ab Januar 2011 möglich. Jedoch werden Zahlungen des Arbeitgebers frühestens ab April 2011, also ab Inkrafttreten des 3. Änderungstarifvertrags zum TVÜ-Länder vom 10. März 2011, auch geleistet. Gegenüber Anträgen, die auf den Januar 2011 abstellen, droht die Verfristung ab Februar 2012. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Anträge der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die schriftlich und rechtzeitig zum individuellen Zeitpunkt des BAT-Aufstiegs gestellt werden müssen, vor allem vom Arbeitgeber zu prüfen sind, den eine Hinweis- und Aufklärungspflicht trifft.
Die Bayerische Justiz-Gewerkschaft kann für betroffene Kolleginnen und Kollegen keine individuellen Anfragen bearbeiten beziehungsweise keine Prüfungen von entsprechenden Anträgen vornehmen.
Insbesondere bei Prüfung von Anträgen auf den BAT-Höhergruppierungsgewinn für übergeleitete Angestellte in EG 9 oder höher bitten wir zu beachten, ob und wie sich der Wegfall einer gegebenenfalls zustehenden Strukturausgleichszahlung (SAZ) auswirkt. Nur für diese Beschäftigten sind ausstehende BAT-Aufstiege gegenüber einer individuellen SAZ nach Anlage TVÜ-Länder relevant und Anträge deshalb genau auf die finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. In Einzelfällen kann der finanzielle Nachteil, der durch den dauerhaften Wegfall der SAZ entsteht, den Vorteil durch den BAT-Höher- gruppierungsgewinn deutlich übersteigen und ein Antrag deshalb wirtschaftlich nicht sinnvoll sein.
Zwar sind für übergeleitete Angestellte ind EG 3, 6 oder 8 ebenso individuelle SAZ nach Anlage 3 TVÜ-Länder relevant. Die SAZ sind hier aber in keinem Fall bei ausstehenden BAT-Aufstiegen einschlägig. Vielmehr ist die Höhergruppierung in die jeweils nächst höhere Entgeltgruppe in jedem Fall ein finanzieller Vorteil, der rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden sollte.
Antragsmuster:
Absender
Zuständige Personalstelle
Datum
Geltendmachung meines bestandgeschützten BAT-Aufstiegs nach § 8 Absatz 3 TVÜ- Länder
Antrag (zutreffendes bitte ankreuzen)
[] auf Höhergruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe nach TV-L gemäß § 8 Absätze 1 und 3 TVÜ-Länder idF des3. Änderungstarifvertrags vom 10.03.2011
beziehungsweise
[] auf anspruchswahrende Feststellung des neuen Vergleichsentgelts gemäß § 8 Abs. 2 u. 3 TVÜ-Länder idF des 3. Änderungstarifvertrags vom 10.03.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich meinen bestandsgeschützten BAT-Aufstieg, der bei Fortgeltung des BAT/BAT-O mit Wirkung zum __________(spätestens 31. Oktober 2012) erfolgt wäre, anspruchswahrend geltend.
Ich bitte um Aufklärung und Hinweise, wie und ab wann beziehungsweise für welche Zeit- dauer sich dies voraussichtlich auf mein monatliches Entgelt, das mir gegenwärtig in EG_____ aus Stufe_____ zusteht, auswirkt. Die Höhergruppierung wird hiermit beantragt.
Für den Fall, dass sich eine neue individuelle Zwischen und Endstufe in meiner EG ergibt, erbitte ich Aufklärung und Hinweise, ob und wie sich dies auf die Strukturausgleichszahlung gemäß Anlage 3 TVÜ-Länder auswirkt. In diesem Fall behalte ich mir eine Rücknahme des Antrags auf Geltendmachung des BAT- Höhergruppierungsgewinns nach § 8 Abs. 2 und 3 TVÜ-Länder ausdrücklich vor.
Den Eingang des Antrags bitte ich zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an mich:
Johann Kieninger, Amtsgericht Passau, Tel.: 0851/394-316
Johann Kieninger
(stv. Landesvors.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und die ruhige und besinnliche Zeit hält Einzug. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien gesegnete Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Hans-Joachim Freytag, Landesvorsitzender
Johann Kieninger, stv. Landesvorsitzender
Kurt Lorenz, stv. Landesvorsitzender
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