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Die Anzahlt der Delegierten bestimmt die erweiterte Landesleitung.
Das Stimmrecht wird von diesen Delegierten und von der Gesamtvorstandschaft wahrgenommen.
An den Landesverbandstagen können sowohl Gastdelegierte auf Kosten des jeweiligen Bezirks- verbandes und jedes Mitglied auf eigene Kosten teilnehmen.
Die Anträge sind spätestens bis 18. Mai 2012 beim Landesvorsitzenden Hans-Joachim Freytag, - Landesjustizkasse -, Heiliggrabstraße 28, 96052 Bamberg einzureichen.
An dieser Stelle wollen wir unsere Forderungen, die wir mit dem Hauptpersonalrat in unserer
Haushaltseingabe Doppelhaushalt 2012/2013 erarbeitet haben bekannt geben:
Justizfachwirte (2. Qualifikationsebene):
Die Beförderungswartezeiten der Justizfachwirte haben sich während der letzten Jahre dramatisch verlängert. Dies gilt für den gesamten Bereich der 2. Qualifikationsebene, insbesondere für Be- förderungen von A 7 nach A 8 und von A 8 nach A 9.
Beförderungen nach A 8 und nach A 9 dauern jeweils bis zu 18 Jahre.
Diese Umstände widersprechen den Eckpunkten zur Dienstrechtsreform und der darin enthaltenen Grundaussage „Leistung muss sich lohnen“. Für die Justizfachwirte sind deshalb dringend Stellen- mehrungen notwendig.
Stellenhebungen alleine können die Problematik des Beförderungsstaus und der hohen Arbeits- belastung nicht lösen.
Die extrem unbefriedigende Beförderungssituation wirkt sich immer mehr negativ auf die Motivation und das Arbeitsklima aus. Um hier für eine spürbare und nachhaltige Verbesserung zu sorgen, sind deshalb Stellenmehrungen und Stellenhebungen in folgenden Bereichen erforderlich:
- A 6 nach A 7 mindestens 30 Stellen
- A 7 nach A 8 mindestens 60 Stellen
- A 9 mindestens 60 Stellen
- A 9 nach A 9 + Z mindestens 20 Stellen
Die Nachwuchsgewinnung in der 2. Qualifikationsebene gestaltet sich durch die Absenkung des Eingangsamtes als sehr schwierig. Dies gilt vor allen Dingen für die Nachwuchsgewinnung in den Ballungsräumen.
Der Ernennungsstau im Gerichtsvollzieherbereich (vgl. nachfolgend) wirkt sich zusätzlich negativ auf die Beförderungswartezeiten für Justizfachwirte aus, da die Beschäftigten, welche die Gerichtsvorzieherprüfung erfolgreich abgelegt haben, weiter auf Stellen der Justizfachwirte geführt werden.
Wir fordern
- Umsetzung der Stellenplanobergrenzen auf 40%
- Stellenhebungen und Stellenmehrungen in allen Bereichen der Justizfachwirtelaufbahn, insbesondere in den Bereichen A 8 und A 9
Justizwachtmeister (1.Qualifikationsebene):
Wir zitieren aus unserer Eingabe zum Doppelhaushalt 2011/2012:
„Justizwachtmeister sind heute mit vielfältigen Aufgaben betraut. Insbesondere sind sie in immer größerem Umfang mit der Gewährleistung der Sicherheit in den Justizgebäuden und der Aufrechterhaltung der Ordnung während der Sitzungen angesichts der zunehmenden Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft gefordert. Der tragische Vorfall in Landshut mit Todesfolge führt dies in drastischer Weise vor Augen. Die Wachtmeister nehmen Aufgaben nach dem Polizeiaufgabengesetz wahr“.
Leider ist unsere Forderung, zur Verbesserung der Zugangskontrollen in den bayerischen Gerichten und Justizgebäuden Planstellen im Justizwachtmeisterdienst neu einzubringen, unberücksichtigt geblieben. An unserer damaligen Haltung hat sich nichts geändert. Im Gegenteil hat unsere Forderung aufgrund des Anschlags in Dachau eine neue Dimension erhalten. Wir begrüßen es im Grundsatz, dass bezüglich des Sicherheitsgedankens auf breiter Basis ein Umdenkungsprozess stattgefunden hat und dem Vernehmen nach ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sicherheit geschnürt wird. Zwischen dem Haupt- personalrat und unserer Staatsministerin besteht diesbezüglich reger Dialog.
Sicherheitsrelevante Aufgaben und die sie einschließenden hoheitsrechtlichen Befugnisse gehören nach unserer Auffassung in die Hände der dafür bestens ausgebildeten Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Diese werden zudem laufend im Justizeinsatztraining fortgebildet. Private Sicherheitsdienste erscheinen aus unserem Selbstverständnis heraus nicht geeignet und sollten nur als unvermeidliche Übergangslösung angesehen werden.
Wir fordern
- Ausbringung neuer Stellen für durchgängige Zugangskontrollen
- Absenkung der Beförderungswartezeiten
- Stellenhebungen in allen Bereichen des Justizwachtmeisterdienstes, insbesondere bis zur Besoldungsgruppe A 9
Gerichtsvollzieher:
Bayernweit ist immer noch eine hohe Anzahl Beschäftigter, welche die Gerichtsvollzieherprüfung erfolgreich abgelegt hat, nicht zum Gerichtsvollzieher ernannt.
Betroffen ist der Prüfungsjahrgang ab dem Jahre 2004!
Der betroffene Personenkreis übt die vollständigen Aufgaben eines Gerichtsvollziehers mit der Bezeichnung „JS/JOS als Gerichtsvollzieher“ bzw. „GV(b)“ aus, erhält aber lediglich eine Besoldung aus der Gruppe A 6 bzw. A 7. Außerdem bringt die Bezeichnung eine schlechte Außenwirkung mit sich, da viele Gläubiger und Schuldner der Annahme sind, dass es sich um nicht vollständig ausgebildete Kräfte handelt.
Die unzumutbar späte Ernennung zum Gerichtsvollzieher 7 oder 8 Jahre nach Ablegung der Prüfung ist durch keinen Umstand zu rechtfertigen und stellt unter den geprüften Beschäftigten ein großes Ärgernis dar. Sie erledigen ihre Aufgaben nämlich als „billige Arbeitskräfte“, tragen aber dennoch die gesamte Verantwortung, welche der Beruf des Gerichtsvollziehers mit sich bringt.
Der Ernennungsstau im Gerichtsvollzieherbereich wirkt sich außerdem negativ auf die Beförderungswartezeiten für die Justizfachwirte aus, da die Beschäftigten, welche die Gerichtsvollzieherprüfung erfolgreich abgelegt haben, weiter auf Stellen der Justizfachwirte geführt werden.
Wir fordern
- Vollständigen Abbau des Ernennungsstaus
Arbeitnehmer/innen:
Nach wie vor stellt die hohe Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei den bayerischen Justizbehörden ein großes Problem dar.
Sehr zu begrüßen ist, dass in Folge unserer Petition vom April 2010 mit Unterstützung unserer Staatsministerin im letzten Doppelhaushalt 2011/2012 die Möglichkeit geschaffen wurde, bis zu 120 solcher Beschäftigungsverhältnisse in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen. Im ersten Schritt konnten damit Arbeitnehmer/innen mit besonders langfristigen Arbeitsverträgen (8 Jahre und mehr) in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.
Gleichwohl gibt es noch immer zu viele Beschäftigte mir befristeten Arbeitsverträgen (693 Beschäftigte zum Stichtag 30.08.2011). Es ist dringend notwendig, die Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse durch Übernahme in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse weiter zu reduzieren.
Befristete Arbeitsverträge haben für die Betroffenen die bekannten negativen Auswirkungen zur Folge. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind in der bayerischen Justiz zwar weitestgehend sachlich begründet durch Vertretungen für Mutterschutz- und Erziehungszeiten, denn ohne Ersatz für derartige Ausfälle wäre der Dienstbetrieb nicht aufrecht zu erhalten. Auch sind die Möglichkeiten der familienpolitischen Beurlaubung prinzipiell zu begrüßen.
Die nach wie vor hohe Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse zeigt jedoch, dass der Bedarf für Vertretungen in den genannte Fällen dauerhaft besteht.
Wir fordern
- aufgrund des dauerhaft bestehenden Bedarfs für die Einstellung von Arbeitnehmer/innen eine möglichst weitgehende Übernahme befristeter Beschäftigungsverhältnisse in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
- Stellenmehrungen aufgrund ständig steigender Belastung und der demographischen Entwicklung
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